HAUSBAU
Auch beim Hausbau sind wir von Anfang bis Ende unterstützend an Ihrer Seite. Wir, das Vermessungsbüro Hofmann liefern eine Baubegleitung ab dem Ersten Spatenstich. Und wo Sie diesen ansetzen müssen, ermitteln wir für Sie. Wir bieten Ihnen das komplette Vermessungspaket für Ihr Bauvorhaben.
Ein Liegenschaftsplan ist ein Bestandteil des Bauantrags und
unverzichtbar für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Er basiert
auf den aktuellen Daten des Liegenschaftskatasters und enthält
Informationen über Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen,
Höhenangaben und die geplante Bebauung. Der Liegenschaftsplan
dient der Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften, wie
Abstandsflächen oder der Grundflächen- und Geschossflächenzahl
(GRZ/GFZ). Mit einem Maßstab von 1:500 ermöglicht er eine
detaillierte Darstellung des Bauvorhabens und seiner Umgebung.
Unser Vermessungsbüro Hofmann erstellt Ihren Liegenschaftsplan
gemäß §69 der Hessischen Bauordnung (HBO) und sorgt dafür, dass
alle Anforderungen erfüllt werden.
Die Absteckung der Baugrube definiert die Position Ihres Gebäudes
auf dem Grundstück und dient als Grundlage für das Ausheben der
Baugrube oder dem Abtrag von Mutterboden. Hierbei werden die
geplanten Gebäudeecken gemäß der Bauplanung mit Holzpflöcken
markiert. Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt festgelegt, damit
das Tiefbauunternehmen die exakte Baugrubentiefe ausheben kann.
Nach Abschluss der Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung zur
präzisen Übertragung der Bauplanung für den Hochbau. Eine
sorgfältige Absteckung vermeidet unnötige Zusatzkosten, die durch
ungenaue oder fehlende Absteckung entstehen können.
Nach der Absteckung der Baugrube und den vorbereitenden
Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung, bei der die exakten
Gebäudekanten gemäß genehmigter Bauplanung abgesteckt werden. In
der Regel dient ein Schnurgerüst, das vom Bauherrn gestellt wird,
als Basis. Wir übertragen millimetergenau die Positionen der
Gebäudeaußenkanten auf das Gerüst. Alternativ können auch
Eisenrohre oder Kegel als Markierungen genutzt werden. Die
Absteckungsbescheinigung dokumentiert offiziell, dass das
Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen in der Örtlichkeit
übertragen wurde. Diese wird von einem Prüfingenieur für
Vermessungswesen ausgestellt und muss vor Beginn der Bauarbeiten
bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie bietet
Bauherren rechtliche Sicherheit und gewährleistet, dass das
Projekt in der geplanten Lage und Höhe realisiert wird. Unsere
Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben exakt den
Vorgaben entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt
sind.
Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage Ihres Gebäudes
nach Fertigstellung und ist gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz (HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie
gewährleistet die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert
Ihr Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche weitere
Anwendungen, wie Bebauungspläne oder Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt die Einmessung zuverlässig und
sorgt für die reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige
Amt für Bodenmanagement.
Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende Wirkung, bietet
aber eine schnelle und kostengünstige Orientierung zur Lage der
Grundstücksgrenzen. Dabei wird der Verlauf der Grenze anhand der
Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie Holzpflöcke,
Farbmarkierungen oder ähnliches angezeigt. Sie eignet sich
besonders zur Vorbereitung von Bauvorhaben entlang der Grenze,
etwa für Zäune, Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung
erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen Charakter und wird
nicht ins Liegenschaftskataster übernommen.